Der Zusammenschluss unserer Kanzlei mit der Spezialisierung auf das
private Immobilienrecht erfolgte im Jahr 2002 und wurde konsequent mit
der Kooperation eines Sachverständigenbüros
für Immobilienbewertung und Bauschäden im Jahre 2009 fortgesetzt.
Die Dienstleistungen unserer Anwälte richten sich sowohl an private,
wie auch gewerbliche Mandanten, die Wohn- und Gewerbeimmobilien mieten
oder vermieten, vermitteln, kaufen oder verkaufen, bauen oder verwalten.
Neben der Beratung in den unterschiedlichsten und komplexen
Vertragsangelegenheiten vertritt unsere Kanzlei Mandanten in Verfahren
vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
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