Moersch & Wagner Rechtsanwälte Stuttgart Rechtsanwaltskanzlei Stuttgart

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Lexikon: W

Wäschetrocknen auf dem Balkon
Wohnfläche ca. Angabe
Wohnflächenberechnung/bauordnungsrechtlich kein Wohnraum

 

Wäschetrocknen auf dem Balkon

Hat der Vermieter eine Waschküche oder einen Trockenraum zur Verfügung gestellt und mietvertraglich durch die Hausordnung vorgesehen, dass dort die die Wäsche des Mieters getrocknet werden soll, so bedeutet dies nicht, dass es dem Mieter untersagt wäre, auf dem Balkon der Wohnung Wäsche zu trocknen.

Das Aufstellen eines Wäscheständers, Wäscheleine ist jedenfalls zulässig, soweit diese Dinge nicht über die Balkonbrüstung ragen.

Der Mieter hat ferner im Gegenzug Sorge dafür zu tragen, dass eine optische Beeinträchtigung nicht über das unübliche Maß hinaus besteht (z.B. Wäsche hängt über Wochen auf dem Balkon; LG Nürnberg WuM 1990, S, 199; AG Brühl WuM 2001, S. 509)

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Wohnfläche ca. Angabe

Soweit im Mietvertrag die Wohnfläche als ca. Angabe ausgewiesen wird, kann dies den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen.

Wie der Bundesgerichtshof am 10.03.2010 Az.: VIII ZR 144/09 entschieden hat, liegt ein zur Mietminderung berechtigter Sachmangel vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als  10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit ist nicht eine zusätzliche Toleranzgrenze durch die ca. Angabe zu berücksichtigen.

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Wohnflächenberechnung/bauordnungsrechtlich kein Wohnraum

In der Praxis kommt es vor, dass mietvertraglich Wohnraum vermietet wird, welcher bauordnungsrechtlich kein Wohnraum darstellt.

Hier stellt sich die Frage, ob dieser Bereich im Rahmen der Wohnflächenberechnung eine Berücksichtigung finden darf.

Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt und im Rahmen des Urteils vom 19.09.2009 Az.: VIII ZR 275/08 festgestellt, dass auch Räume die bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht entsprechen und damit nicht zum Wohnen geeignet sind, bei der Berechnung der Wohnfläche mitzählen und folglich dieser Bereich vom Vermieter zugrunde gelegt werden kann.

Eine gleichlautende Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.12.2009 Az.: VIII ZR 39/09 gefällt.

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