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Parabolantenne auf dem BalkonUnter welchen Voraussetzungen darf ein Mieter eine bewegliche Parabolantenne auf dem Balkon seiner Mietwohnung aufstellen? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof im Rahmen seines Urteils vom 16. Mai 2007 Az.: VIII ZR 207/04 beschäftigt. Mit dem Grunde nach hat der Mieter keinen Anspruch auf Aufstellung einer Parabolantenne, wenn er sein Informationsbedürfnis, d.h. 5 bis 7 Programme seines Heimatlandes über die normalen Empfangswege (z.B. Kabelanschluß usw), ggf. durch Zusatzdecoder und Zusatzgebühren decken kann. Wie der Bundesgerichtshof aber entschieden hat, kann der Vermieter auch in einem solchen Falle verpflichtet sein der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung des Gebäudes noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums zu erwarten ist und die Antenne keine oder lediglich eine geringe optische Beeinträchtigung verursacht, weil die Antenne auf dem Fußboden im hinteren Bereich des Balkons aufgestellt wird. A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z |