Moersch & Wagner Rechtsanwälte Stuttgart Rechtsanwaltskanzlei Stuttgart

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Lexikon: N

Nebenkosten - Belege

 

Nebenkosten - Belege

Um eine Nebenkostenabrechnung überprüfen zu können, hat der Mieter ein Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter, im Normalfall aber kein Recht auf Überlassung oder Zusendung von Belegkopien (Ausnahmen gibt es für Mieter preisgebundener Wohnungen.) Anspruch auf Übersendung von Belegkopien besteht dann, wenn eine Belegeinsicht beim Vermieter dem Mieter nicht zuzumuten ist. (BGH, VIII ZR 78/05, Urteil vom 8.3.2006, WuM 2006, 200).
Beispiele für Unzumutbarkeit: Der Vermieter wohnt auswärts; die Vertragsparteien sind zerstritten; der Ort der Belegeinsicht kann nicht in zumutbarer Weise und angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreich werden.
Für Fotokopien der Belege kann der Vermieter nur je Euro 0,50 verlangen, weil er den Verwaltungsaufwand einer Belegeinsicht spart. Zusätzliche Personal- und Sachaufwands des Vermieters können nicht verlangt werden.

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