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DübellöcherWelche Anzahl von Dübellöchern ein Mieter anbringen darf ist streitig. Es wird allgemein darauf abgestellt, dass der Mieter Löcher nur in einem üblichen Umfang anbringen darf, was ggf. auch von der Größe der Familie des Mieters abhängen kann. In jedem Fall ist der Mieter verpflichtet, Bohrlöcher soweit wie möglich in die (Fliesen)Fugen (Badezimmer, WC, Küche) zu setzen oder auf Sie ganz zu verzichten, wenn die Einrichtung auch auf andere Art und Weise befestigt werden kann. Bei Auszug sind die Dübellöcher zu verschließen. A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z |